Jedes Jahr ermöglicht die Zentralstelle Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn einer begrenzten Anzahl von ausländischen Studenten eine FERIENBESCHÄFTIGUNG in Deutschland aufzunehmen.
Bewerbung für eine Ferienbeschäftigung in Deutschland
Wenn Sie sich für eine Ferienbeschäftigung in Deutschland interessieren, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Sie sind Student oder Studentin an einer Universität oder Fachhochschule
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Sie sprechen Deutsch (mindestens 3 Jahre Deutschunterricht)
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Sie wollen mindestens 2 Monate lang während Ihrer Semesterferien in Deutschland arbeiten
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Sie sind flexibel, das heißt Sie schränken sich nicht auf eine bestimmte Region oder eine bestimmte Stadt ein
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Sie sollen möglichst viele Branchen akzeptieren.
Da die Stellenangebote aus der Landwirtschaft einen großen Teil des Bedarfs der deutschen Arbeitgeber darstellen, sollten die meisten Studenten eine Beschäftigung in dieser Branche akzeptieren. Dadurch erhöhen sie ihre Vermittlungschancen. Auch sollten die Studenten darauf hingewiesen werden, dass Sie mitteilen müssen, wenn sie eine Stelle nicht antreten möchten.
Die Ferienbeschäftigung für ausländische Studenten ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie von der ZAV vermittelt wurde. Interessierte deutsche Arbeitgeber melden Ihre Stellen für Ferienbeschäftigung bei der ZAV. Wenn die ZAV einen geeigneten Arbeitgeber für Sie gefunden hat, erhalten Sie eine Information (Stellenangebot).
Interessierte Studenten, die die Voraussetzungen erfüllen, bewerben sich bei:
Hrvatski zavod za zapošljavanje
Središnji ured
Radnička cesta 1
10 000 Zagreb
Tel.: 00385–1–6126–000
Fax: 00385–1–6126–079
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt Ferienbeschäftigung für ausländischen Studenten in Deutschland.
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören
Wenn Sie schon einen deutschen Arbeitgeber kennen
Wenn Sie Student sind und schon einen Arbeitgeber in Deutschland kennen, der Sie einstellen möchte, sollten Sie sich NICHT über Hrvatski zavod za zaposljavanje -
Sredisnja sluzba bewerben. Ihr deutscher Arbeitgeber muss Sie bei der ZAV „namentlich anfordern“, das heißt, er meldet seinen Betrieb für eine Ferienbeschäftigung bei der ZAV an und teilt mit, dass er die Studenten schon kennt, die bei ihm arbeiten sollen. Die ZAV korrespondiert mit dem Arbeitgeber und versendet die notwendigen Formulare an den Arbeitgeber.
Deutsche Arbeitgeber wenden sich an die:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitsmarktzulassung ausländischer Studierender
Team 323 - Studentenvermittlung
Postfach
53107 Bonn
Tel.: +49 (0)228/713 1330
Fax: +49 (0)228/713 270 1037
E-Mail: ZAV-Bonn.Studenten@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de
Original-Immatrikulationsbescheinigung
Wichtig in allen Fällen ist der offizielle Nachweis des Studentenstatus. Wenn es möglich ist, sollten Sie das Formular der ZAV von Ihrer Universität ausfüllen und stempeln lassen. Dieses Formular ist optimal, weil es alle Informationen enthält, die die ZAV braucht. Sehr wichtig ist zum Beispiel die Information über die Semesterferien, da ausländische Studenten nach deutschem Recht nur während ihrer Ferien arbeiten dürfen.
Alternativ geht auch eine Bescheinigung der Universität, sie muss allerdings alle notwendigen Informationen enthalten (das heißt alle Informationen, die auf dem ZAV-Formular Immatrikulationsbescheinigung stehen).
Genaue Informationen zum Thema Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie auch im Merkblatt Ferienbeschäftigung für ausländische Studenten in Deutschland.
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